3.5.14

[ #geschichte ] Sakramentierer, Ubiquitisten, Flazianer, Marzioniten, Pelagianer, Eutychianer

Am 16. September 1664 kam die Verordnung des Kurfürsten vom Jahre 1614 neu heraus, dass die beiden Kirchen gegenseitig keine Schimpfnamen auf der Kanzeln gebrauchen dürfen. Man darf von den Reformierten in Zukunft nicht mehr reden als von Zwinglianern, Calvinisten, Sakramentierern, Sakramentschändern. Ebenso dürfen die Lutherischen nicht mehr Ubiquitisten, Flazianer, Marzioniten, Pelagianer, Eutychianer genannt werden. 

Dieses Edikt wurde sämtlichen Geistlichen zugestellt, und sie erhielten den Befehl, einen Revers zu unterschreiben.


Aus Kleve hatte der Kurfürst im Winter 1666 geschrieben, man solle Gerhardt vorladen, seine Unterschrift unter den Revers verlangen, und, wenn er sich weigere, ihn seines Amtes entsetzen. Dies geschah auch. Doch die Proteste setzten ein und am 3. Januar 1667 ließ Friedrich Wilhelm dem Magistrat von Berlin mitteilen: Er habe über Paul Gerhardts Person keine Klage vernommen außer der, dass er sich geweigert habe, die Edikte zu unterschreiben. Er halte also dafür, dass Gerhardt die Meinung der Edikte nicht recht begriffen habe. So wolle er ihn völlig wieder restituieren und ihm gestatten, sein Predigtamt wie vorher zu betreiben.

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