23.3.14

[ #musik ] F-u-r-t Wängler!

Vor dem in Zürich angesetzten Auftritt Wilhelm Furtwänglers titelte am 20. Februar 1945 das sozialdemokratische Volksrecht: "F u r t – wängler!" Und: "Den Trägern und den Getragenen des Nazisystems, das die Vernichtung und Verbannung so vieler Künstler und Gelehrter auf dem Gewissen hat, muss endlich einmal die Türe gewiesen werden."




Der im Nazi-Reich gutverdienende und bis dahin auch vom Kriegsdienst und Kriegshärten amtlich verschonte Dirigent - schon 1933 von Goering zum Staatsrat ernannt -, konnte es sich natürlich auch in der Schweiz richten. Kein Geringerer als der Psychoanalytiker C.G. Jung stellte Furtwängler einen Attest aus, der es ihm erlaubte bis zum Kriegsende zu überwintern: Der berühmte Zürcher Nervenarzt bescheinigte ihm eine "psychogene Depression", die auf einem "seelischen Konfliktzustand" beruhe, eine "Erkrankung", die tausende an den Schweizer Grenzen abgewiesene Flüchtlinge auch hätten geltend machen können. Jung beantragte für Furtwängler zur Behandlung der "nervösen Erschöpfung" einen sechsmonatigen "Kuraufenthalt in der Schweiz".

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