17.8.15

[ #frauen ] Die GESTAPO als Biograf. Else Lasker-Schüler , geboren in Theben ...

Eine knappere Biografie als das Ausbürgerungschreiben der GESTAPO vom 14. Juli 1938 ist kaum möglich und hebt in der Negation die vielen Verdienste von Else Lasker-Schüler geradezu hervor. 

Nur sie selbst hat in einer Kurzbiographie für die Lyrikanthologie "Menschheitsdämmerung" von Kurt Pinthus eine noch kürzere und wie es ihre Art war, mystisch verschlüsselt, geschrieben:

"Ich bin in Theben geboren, wenn ich auch in Elberfeld zur Welt kam im Rheinland. Ich ging elf Jahre zur Schule, wurde Robinson, lebte fünf Jahre im Morgenland und seitdem vegetiere ich."


Die GESTAPO als Biograf:

Geheime Staatspolizei
Berlin SW 11, den 14. Juli 1938.
Geheimes Staatspolizeiamt
Prinz-Albrecht-Str. 8

An den Reichsführer SS
und Chef der Deutschen Polizei
im Reichsministerium des Innern
Referat S-PP (II B9)
in Berlin

Betrifft: Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit der jüdischen Emigrantin Else Lasker geb. Schüler gesch. Levin,11.2.1869 in Wuppertal-Elberfeld geboren, letzter inl. Wohnsitz: Berlin, Motzstr. 78, jetziger Aufenthalt: Zürich.
Vorgang: Ohne.
Anlagen: 3 Durchschriften

Die jüdische Emigrantin Else Lasker besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie war die typische Vertreterin der in der Nachkriegszeit in Erscheinung getretenen "emanzipierten Frauen". Durch Vorträge und Schriften versuchte sie, den seelischen und moralischen Wert der deutschen Frau verächtlich zu machen.

Nach der Machtergreifung flüchtete sie nach Zürich und brachte dort ihre deutschfeindliche Einstellung durch Verbreitung von Greuelmärchen zum Ausdruck. Ihre schriftstellerische Tätigkeit setzte sie fort und veröffentlichte Artikel in dem berüchtigten deutschfeindlichen "Pariser Tageblatt". Ferner gab sie Schriften in dem deutschfeindlichen Verlage "Oprecht" in Zürich, dessen gesamte Produktion auf der Liste des schändlichen und unerwünschten Schrifttums steht, heraus.

Ich beantrage daher, der Jüdin Else Lasker die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Eine Vermögensbeschlagnahme und Verfallerklärung erübrigen sich, da Vermögenswerte im Inlande nicht festgestellt werden konnten. Eine Erstreckung der Ausbürgerung auf Familienangehörige kommt nicht in Betracht, da die Lasker, die 2 mal verheiratet war, von ihrem letzten Ehemann rechtskräftig im April 1913 geschieden worden ist. Der aus der Ehe hervorgegangene Sohn Paul Lasker, 24.8.99 in Berlin geboren, ist bereits im September 1923 nach Wien verzogen. Nachteiliges über ihn ist nicht bekannt geworden.

Im Auftrage:
gez. Keller

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