3.9.14

[ #musik ] Heirat mit Schwierigkeiten.

Robert Schumann begegnet Clara (Wieck) erstmalig im Jahr 1828 im Hause ihres Vaters Friedrich Wieck. 


Nach einer anfänglichen künstlerischen Freundschaft der Beiden, die sich in einem regen Briefwechsel dokumentiert, wird aus dieser Beziehung über die Jahre allmählich Liebe. Claras Vater Friedrich Wieck versucht mit allen Mitteln eine Verbindung zwischen den Beiden zu verhindern, sowohl schriftlich als auch persönlich, und geht mit seiner Tochter - nachdem er einen offiziellen Heiratsantrag an Claras 18. Geburtstag brüsk abgelehnt hat - auf Konzertreise, doch auch eine dreijährige Trennungszeit vermag die Gefühle der beiden Liebenden nicht zu ändern. Robert und Clara mussten schließlich gar das Kammergericht Leipzig bemühen. Am 11. August 1840 ergeht der für Clara und Robert Schumann gewünschte Bescheid.Robert Schumann und Clara Wieck heiraten dann am 12. September 1840.


Dabei hatte Schumann Friedrich Wieck viel zu verdanken. Nach dem frühen Tod seines Vaters war Schumann zum Jusstudium "verurteilt". Jus lag dem Künstler nicht sehr und so musste er seine Mutter überzeugen, dass er die Künstlerlaufbahn einschlagen will. Damals dachte er vor allem daran als Konzertpianist zu arbeiten. In dieser Phase seines Lebens hilft ihm der Musikalienhändler und Klavierlehrer Friedrich Wieck (1785-1873) und beeinflusst die weitere Zukunft Robert Schumanns: Sein positives Urteil über einen Erfolg als Musiker lässt die Einwände von Roberts Mutter verstummen.


15. Juni 1839: Eingabe an das Kammergericht, um ohne die väterliche Zustimmung heiraten zu können:
"Wir Endesunterzeichnete hegen seit langen Jahren bereits den gemeinsamen und innigen Wunsch, uns ehelich miteinander zu verbinden. Doch steht der Ausführung dieses Entschlusses noch zur Zeit ein Hindernis entgegen, dessen Beseitigung ebenso notwendig zur Erreichung unseres Zweckes, als es uns mit tiefstem Schmerz erfüllt, dieselbe auf diesem Wege suchen zu müssen. Der Mitunterzeichneten Clara Wieck Vater verweigert uns nämlich, wiederholt an ihn gerichteter freundlicher Bitten ungeachtet seine Zustimmung. Die Gründe seiner Weigerung wissen wir uns nicht zu erklären; wir sind uns keiner Fehler bewusst; unsere Vermögenszustände sind derart, dass wir einer sorgenlosen Zukunft entgegensehen dürfen. 
Was daher Herrn Wieck abhält, diesem Bunde seine Zustimmung zu geben, kann lediglich eine persönliche feindselige Gesinnung gegen den Mitunterzeichneten sein. Wie dem sei, wir sind nicht willens, deshalb von unserem wohlerwogenen Entschlusse abzusehen, und nahen uns daher dem Hohen Gericht mit der ergebenen Bitte, Hochdasselbe wolle Herrn Wieck zur Erteilung einer väterlichen Zustimmung zu unserem ehelichen Bündnis veranlassen, oder dieselbe nach befinden anstatt seiner uns zu erteilen, hochgeneigtest geruhen. Bloß die Überzeugung von der unabweisbaren Notwendigkeit dieses Schrittes vermag uns mit demselben zu versöhnen."
Leipzig, September 1839 Robert Schumann, Clara Wieck, zur Zeit in Paris"

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