Das an ihm begangene Verbrechen war den Nazis noch nicht genug. Die traurige Geschichte wurde in einem antisemitischen Hetzfilm weiter verfälscht. Für die Herstellung und Produktion des seit 1945 mit einem öffentlichen Aufführungsverbot belegten NS-Films "Jud Süß" wurde niemals ein Beteiligter zur Rechenschaft gezogen.
Zwei Prozesse gegen Regisseur Veit Harlan endeten mit einem Freispruch. Der Prozess war eine Alibiveranstaltung. Harlan blieb der einzige Künstler aus der NS-Zeit, der sich juristisch zu verantworten hatte. Sein Freispruch wurde ein Jahr später im Revisionsprozess sogar mit dem Zusatz bestätigt, Harlan habe die Arbeit an "Jud Süß" aus einem Befehlsnotstand heraus begonnen.
Wieder ging es um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wieder sprach Tyrolf die wegen Totschlags angeklagten Ärzte frei. Ende der 50er Jahre wurde gegen Tyrolf wegen seiner Tätigkeit am Sondergericht ermittelt. Doch das Verfahren wurde eingestellt - mangels Tatverdacht, wie es offiziell hieß. Auch das ist exemplarisch: Nach 1945 wurde kein einziger NS-Jurist wegen seiner Vergangenheit in der Bundesrepublik verurteilt.
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- 4.3.14 [Letzte Aktualisierung, online seit 3.2.13]
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