"Das Ursprüngliche und Hauptsächliche in den hier einschlagenden Begriffsbestimmungen bleibt immer das heilige Autorrecht. Aus seiner umfassenden Definition nur darf alles Übrige, was sich im Buchhandel für Rechtens ausgiebt, hergeleitet werden. Das Urrecht des Autors hört beim Verlage, bei der Cession einer Auflage an den Buchhändler, nicht auf. Immerdar ist der Autor moralisch an seinem Werke berechtigt und der Verleger ihm moralisch verpflichtet."
Was Gutzkow wohl dazu gesagt hätte, dass seine Werke heute kostenfrei im Internet stehen? Beim Lesen seines erwähnten Zeitungsartikels (siehe Link unten) wird man jedenfalls an die Diskussion über Buchpreisbindung und Urheberrecht erinnert. Der Beitrag liefert mit dem im Netz zur Verfügung gestellten Apparat, in seiner Kommentierung und Rezeptionsgeschichte, in den Verweisen und Erklärungen zudem ein eindrückliches Verständnis des Verlags- und Buchhandelswesens im 19. Jahrhundert. Ein wertvoller sozial- und wirtschaftshistorischer Beleg und Beitrag!
Karl Ferdinand Gutzkow. Gutzkow (* 17.3.1811 in Berlin, † 16.12.1878 in Frankfurt/M. - Dramatiker, Erzähler, Journalist) ist ein mannigfach engagierter Schriftsteller, der für die Veröffentlichung eines religionskritischen Romans (Wally die Zweiflerin) gar zweieinhalb Monate ins Gefängnis muss und auch mit Schreibverbot belegt wird.
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- 10.5.14 [Letzte Aktualisierung, online seit 21.3.13]
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